Fachanwalt für Strafrecht
Seit 2021 bin ich berechtigt, den Titel "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen. Ich übernehme neben Ihrer präventiven Beratung auf allen Gebieten des Strafrechts Ihre Verteidigung im Rahmen einer Wahlverteidigung oder auch als beigeordneter Pflichtverteidiger in jedem Verfahrensstadium.
Werden Sie als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, möglicherweise gar im Rahmen einer Durchsuchung oder einer Verhaftung sollten Sie unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen, um sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen, sei es auch als Strafmaßverteidigung. Nur über Ihren Verteidiger haben Sie die Möglichkeit, Einsicht in die Ermittlungsakten zu erhalten und Ihre Verteidigungsstrategie darauf abzustimmen.
Machen Sie insbesondere bei einer Durchsuchung, Festnahme oder Verhaftung keine Angaben zur Sache; das gilt insbesondere auch dann, wenn die anwesenden Polizeibeamten Ihnen zu einer Aussage anraten, um Ihre Aussichten in dem Verfahren zu verbessern. Kontaktieren Sie stattdessen möglichst sofort Ihren Verteidiger.

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